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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1979 - 4 StR 629/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2117
BGH, 22.11.1979 - 4 StR 629/79 (https://dejure.org/1979,2117)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1979 - 4 StR 629/79 (https://dejure.org/1979,2117)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1979 - 4 StR 629/79 (https://dejure.org/1979,2117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Doppelverwertung von Strafmilderungsgründen bei jeweiliger selbstständiger sachlicher Grundlage - Annahme einer der Alternativen des § 21 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 950
  • MDR 1980, 241
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 629/79
    Denn die erste Alternative des § 21 StGB trifft nur den Fall, daß die Minderung der Fähigkeit das Fehlen der Einsicht bewirkt hat (vgl. BGHSt 21, 27, 28; BGH GA 1968, 279), und die Strafkammer hat nicht festgestellt, daß der Angeklagte das Unerlaubte seiner Tat nicht erkannt hat.
  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74

    Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 629/79
    Der Tatrichter, der die Voraussetzungen sowohl eines minder schweren Falles als auch eines besonderen gesetzlichen Milderungsgrundes als gegeben ansieht, kann grundsätzlich die Strafe doppelt mildern, wenn jeder der strafrahmenbildenden Milderungsgründe eine selbständige sachliche Grundlage hat (BGHSt 26, 53, 54) [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74].
  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 482/76

    Billigende Inkaufnahme des Todes bei längerem Würgen eines Menschen - Milderung

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 629/79
    Im Ergebnis kann daher stets dann zweimal gemildert werden, wenn ein minder schwerer Fall auch ohne den "vertypten" Milderungsgrund nach § 49 StGB anzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 482/76 - bei Holtz MDR 1977, 106 f).
  • BGH, 08.07.1975 - 1 StR 308/75

    Abgrenzung von der Annahme einer Schizophrenie oder lediglich verminderter

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 629/79
    Wenn aus dieser Formulierung entnommen werden müßte, daß die Strafkammer offenlassen wollte, welche Alternative des § 21 StGB vorliege, so wäre das ebensowenig zu billigen wie die gleichzeitige Annahme beider Alternativen (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 7. August 1975 - 1 StR 308/75 -).
  • BGH, 07.02.1980 - 4 StR 525/79

    Strafausspruch bei Verurteilung wegen Beihilfe zum schweren Raub - Anforderungen

    Somit sind hinsichtlich der Angeklagten W. allenfalls tatsächliche Umstände aus dem Umkreis der Beihilfe aber nicht der im Gesetz "vertypte" Milderungsgrund der Beihilfe selbst zur Festsetzung des Strafrahmens herangezogen worden (vgl. Horstkotte in Festschrift für E. Dreher S. 265, 278; BGH, Urteil vom 22. November 1979 - 4 StR 629/79 -).

    In einem solchen Fall gilt § 50 StGB nicht, und es kommt grundsätzlich eine doppelte Milderung in Betracht (BGHSt 26, 53, 54 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; 27, 298, 299 [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77]/300; Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 482/76 - bei Holtz MDR 1977, 106/107; Beschlüsse vom 16. März 1979 - 2 StR 26/79 - bei Holtz MDR 1979, 635 und vom 22. November 1979 - 4 StR 629/79 - G. Hirsch in LK, 10. Aufl., § 50 StGB Rdn. 2; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 20. Aufl., § 50 Rdn. 5; Dreher/Tröndle, StGB, 39. Aufl., § 50 Rdn. 2; Lackner, StGB, 12. Aufl., Anm. 2 b; Horstkotte a.a.O.).

  • BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82

    Schwere räuberische Erpressung - Unterbringung eines Angeklagten in einem

    Einer Milderung des vom Landgericht angewendeten Strafrahmens aus § 250 Abs. 2 StGB nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB stand damit das Verbot der Doppelverwertung (§ 50 StGB) entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 482/76 - bei Holtz MDR 1977, 106; BGH NJW 1980, 950).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1997 - 5 Ss 339/97
    Die Doppelverwertung von Strafzumessungstatsachen bei der Strafrahmenwahl ist in einem - wie hier - unzulässig, in dem ein minder schwerer Fall mit einem gesetzlich vertypten Milderungsgrund zusammentrifft (vgl. BGHSt 27, 299; NJW 1980, 950 und NStZ 1985, 261 ; Tröndle, StGB , 48. Aufl., § 50 Rdnr. 2; Schönke/Schröder/Stree, StGB , 25. Aufl., § 50 Rdnr. 2 und 4).
  • BGH, 07.02.1980 - 4 StR 680/79

    Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für eine erheblich verminderte

    Abgesehen davon, daß es nur zu den Aufgaben des Sachverständigen gehört, dem Gericht die tatsächlichen Beurteilungsgrundlagen zu verschaffen, nicht aber, daraus auch die rechtlichen Schlußfolgerungen zu ziehen, ist die gleichzeitige Anwendung beider Alternativen des § 21 StGB auf eine konkrete Tat nicht möglich, wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach dargelegt hat (BGHSt 21, 27, 28? BGH GA 1968, 279; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; BGH, Urteil vom 22. November 1979 - 4 StR 629/79).
  • BGH, 07.02.1980 - 4 StR 25/80

    Rechtliche Wirkungen des Gebrauchs einer Schreckschusspistole beim Raub -

    Sie konnte daher die Strafe nach § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB zusätzlich mildern (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1979 - 4 StR 629/79 -).
  • BGH, 20.08.1985 - 1 StR 377/85

    Ablehnung einer Strafrahmenverschiebung trotz Bejahung eines minder schweren

    Nur dann hätte es ohne Verstoß gegen § 50 StGB den Strafrahmen des § 250 Abs. 2 StGB nochmals mildern können (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 27, 298, 299 [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77]; BGH NJW 1980, 950 m.w.N.).
  • BGH, 16.01.1980 - 3 StR 375/79

    Verbringen des Urteils nur in abgekürzter Form zu den Akten durch die Strafkammer

    Im ersteren Fall hätte der Strafrahmen des § 250 Abs. 2 StGB nochmals gemildert werden können (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1979 - 4 StR 629/79 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.12.1979 - 2 StR 705/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2188
BGH, 31.12.1979 - 2 StR 705/79 (https://dejure.org/1979,2188)
BGH, Entscheidung vom 31.12.1979 - 2 StR 705/79 (https://dejure.org/1979,2188)
BGH, Entscheidung vom 31. Dezember 1979 - 2 StR 705/79 (https://dejure.org/1979,2188)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 950
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88

    Schmücker-Prozess

    Eigenmächtig handelt nur der Angeklagte, der versucht, die Hauptverhandlung durch seine Abwesenheit bewußt unwirksam zu machen, der vorsätzlich die Pflicht zur Anwesenheit verletzt und dadurch dem Gang der Rechtspflege entgegentritt (BGHSt 25, 317, 319; BGH NJW 1980, 950; BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 3 und 4).
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90

    Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof bisher den Begriff der Eigenmacht in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Angeklagte versucht haben müsse, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den "Gang der Rechtspflege zu stören" oder ihm "entgegenzutreten" (vgl. etwa BGH NJW 1980, 950; BGH StV 1981, 393; 1982, 153; 1984, 325; 1988, 185; BGH NStZ 1988, 421).
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 81/87

    Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Diese Prüfung hat das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorzunehmen und dabei zu beachten, daß es nicht Sache des Angeklagten ist, den Verdacht der Eigenmächtigkeit auszuräumen, daß ihm vielmehr das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachzuweisen ist (BGHSt 10, 304, 305; 16, 178, 180; BGH GA 1969, 281; BGH, Urt. vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NJW 1980, 950; StV 1981, 393; 1982, 153; BGH, Beschl. vom 19. August 1983 - 1 StR 368/83 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 209).
  • BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80

    Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer

    Sie setzt voraus, daß der Angeklagte der Hauptverhandlung eigenmächtig ferngeblieben ist, nämlich versucht hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 25, 317; BGH bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; NJW 1980, 950; Beschluß vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80).
  • OLG Bremen, 25.03.1992 - Ss 69/91

    Verfahrensrüge wegen Abwesenheit des Angeklagten bei Urteilsverkündung;

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  • BGH, 13.03.1984 - 3 StR 82/84

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Bei dieser Sachlage befand sich die Angeklagte in einer besonderen Konfliktlage, die derjenigen vergleichbar ist, die in dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 31. Dezember 1979 - 2 StR 705/79 (NJW 1980, 950 f) - zu beurteilen war.
  • BGH, 19.08.1983 - 1 StR 368/83

    Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Diese Prüfung hat das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorzunehmen und dabei zu beachten, daß es nicht Sache des Angeklagten ist, den Verdacht der Eigenmächtigkeit auszuräumen, daß ihm vielmehr das Vorliegen dieser Voraussetzung nachzuweisen ist (BGHSt 10; 304, 305; 16, 178, 180; BGH GA 1969, 281; Urt. vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; NJW 1980, 950; StV 1981, 393; 1982, 153).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1979 - 2 StR 705/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,7302
BGH, 21.12.1979 - 2 StR 705/79 (https://dejure.org/1979,7302)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1979 - 2 StR 705/79 (https://dejure.org/1979,7302)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1979 - 2 StR 705/79 (https://dejure.org/1979,7302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen Rechts - Rechtmäßigkeit einer Verhandlung ohne den Angeklagten - Störung des Gangs der Rechtspflege

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 950
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch

    Auszug aus BGH, 21.12.1979 - 2 StR 705/79
    Nach dieser Vorschrift darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten weitergeführt werden, wenn er "eigenmächtig" ferngeblieben ist, wenn er also den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317 319).
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1979 - 2 StR 705/79
    Nach dieser Vorschrift darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten weitergeführt werden, wenn er "eigenmächtig" ferngeblieben ist, wenn er also den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317 319).
  • BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem schweren Fall - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 21.12.1979 - 2 StR 705/79
    Nach dieser Vorschrift darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten weitergeführt werden, wenn er "eigenmächtig" ferngeblieben ist, wenn er also den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317 319).
  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 182/57
    Auszug aus BGH, 21.12.1979 - 2 StR 705/79
    Nach dieser Vorschrift darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten weitergeführt werden, wenn er "eigenmächtig" ferngeblieben ist, wenn er also den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317 319).
  • BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78

    Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des

    Auszug aus BGH, 21.12.1979 - 2 StR 705/79
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gericht Grund zu der Annahme hatte, der Angeklagte habe den Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorsätzlich nicht wahrgenommen, sondern allein darauf, ob eine derartige Eigenmächtigkeit tatsächlich vorlag (BGH GA 1969, 281; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 231 Rdn. 16) und ob ihm dies - auch im Zeitpunkt der Revisionsentscheidung - nachgewiesen werden kann (BGH, Urteile vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - und vom 3. August 1979 - 2 StR 475/78).
  • BGH, 07.11.1978 - 1 StR 470/78
    Auszug aus BGH, 21.12.1979 - 2 StR 705/79
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gericht Grund zu der Annahme hatte, der Angeklagte habe den Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorsätzlich nicht wahrgenommen, sondern allein darauf, ob eine derartige Eigenmächtigkeit tatsächlich vorlag (BGH GA 1969, 281; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 231 Rdn. 16) und ob ihm dies - auch im Zeitpunkt der Revisionsentscheidung - nachgewiesen werden kann (BGH, Urteile vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - und vom 3. August 1979 - 2 StR 475/78).
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